Foto Markus Termin ©
Nürnberg 16:50 – schon seit Wochen, Monaten und Jahren plagt mich eine Frage: ist die Demokratie wandelbar, kann man sie verändern? Bisher dachte ich immer: unmöglich. Wir leben in einem Beamtenstaat, der immer weiter verfilzt. Unsere Demokratie ist eine Kleptokratie, die zum Schummeln einläd, der „Ehrliche ist der Dumme“. Nun erfahre ich, dass es einen Artikel im Grundgesetz gibt, der alles verändern könnte. Er lautet so:
Artikel 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Dazu schreibt unsere Regierung auf ihrer Homepage: REGIERUNGonline – GRUNDGESETZ
„Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Allierten gewünscht, fand nicht statt. Denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen. Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt.
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“
Da kann man aber ganz anderer Meinung sein. Wieso steht dann Artikel 146, der letzte, überhaupt noch im Grundgesetz? Traut man sich nicht, ihn zu streichen? Steht das Grundgesetz unter Denkmalschutz? Man will sich wohl – mir nichts, dir nichts – über eine Abstimmung zu einer Verfassung nach demokartischen Richtlinien hinwegsetzen, und hat deshalb für´s „schafsblöde Volk“ einfach einen Feiertag verfügt, den man für die „souveräne und bewusste“ Entscheidung des Volkes verkauft.
Wie kann sich nur unser juristischer Stand so etwas gefallen lassen? Warum wird nicht geklagt? Jeder Jura-Stundent müßte doch dies als ehrenvolle und karrierefördernde Aufgabe betrachten.
Schon zwei Mal ist die Annahme einer Europäischen Verfassung gescheitert, und es steht zu befürchten, dass unsere politische Klasse in ihrem Sumpf aus Bürokratie, der eigentlich eine versteckte Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahme ist (dieses Wort glaubt uns keiner), nichts dazugelernt hat, und einen solchen Verfassungsentwurf für Europa ein drittes Mal wird durchpauken wollen, wieder ohne uns zu fragen. Wie aber das, wenn es nicht mal eine Deutsche Verfassung gibt?
Die ungeheure Chance, die sich hier auftut – und welche man andererseits versucht, unter den Tisch zu kehren – ist diejenige der Nachbesserung. Es zeigt sich an vielen Punkten, dass die Demokratie zwar eine gute Staatsform ist, aber bei manchen Fragen versagt, insbesondere, wenn sie nicht konsequent genug angewendet wird:
1. Die Finanzaufsicht.
2. Die Verpflichtung zu verantwortungsvollem Umgang mit Eigentum.
3. Die Sicherung bürgerlicher Freiheiten.
4. Die Beteiligung des Volkes an von allen nachvollziehbaren politischen Fragen, wie Mindestlohn oder Kriegsfühung am Hindukusch. Direkte Demokratie.
5. Die mangelnde Leitung von fachkompetenten Entscheidungsträgern bei Fragen, die nicht jeder verstehen kann, betreffend die Kultur und die Wirtschaft. Solche Fragen dürften nicht von Laien entschieden werden, da daraus politischer Mißbrauch und eine kriminelle Staatsverschuldung entsteht.
Nun war ich, wie gesagt, bisher der Ansicht, dass man da absoult nichts machen kann, weil sich, wie ein Tier im Sumpf, unsere mangelhafte Demokratie immer tiefer selbst behindert. Da ist es überaus auffällig, dass der einzige, eindeutige und klare Wille im Grundgesetz formuliert, dieses nur als Vorläufigkeit zu begreifen, historisierend hinweggebügelt werden soll, als stünde er eben nicht drin, und als wäre die Sachlage, die nach dem Krieg 1949 von den Gründungsmüttern und -vätern für zwingend den Pragrafen 146 erfordernd erlebt wurde, heute nicht mehr relevant.
Daher möchte ich bitten, falls diese Seite von kompetenten Rechtsanwälten gelesen wird, eine Verfassungsklage zu führen, die zu erreichen trachtet, eben jenen Artikel 146 umzusetzen, der dem Volk sich eine eigene Verfassung zu geben zugesteht, anstatt ihm diese wunderbare Möglichkeit vorzuenthalten oder gar zu stehlen.
Ich bin mir darüber bewußt, dass ein solcher Prozess nicht von heute auf morgen möglich sein wird. Man wird sich Jahre lang auseinandersetzen müssen. Doch allein schon dieses ist ein Geschenk des Himmels. Wer immer dies also liest, und Möglichkeiten sieht, hier rechtlich, publizistisch, privat und öffentlich (durch mailing-Aktionen z.B.) etwas zu bewegen:
Auf geht´s, hier ist der Hebel um anzusetzen!
(Wenn Pluto am 27. November 2008 für lange Zeit in den Steinbock geht …)

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